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Allgemeine Informationen zu (tarifierten) Tätigkeiten bei der ODEG - Stand 01. März 2024

Altersvorsorge und Zeitwertkonten

  • Kann ein Guthaben der betrieblichen Altersversorgung (bAV), beispielsweise eines Pensionsfonds der DEVK, von meinem alten Arbeitgeber übertragen werden bzw. kann die bAV fortgeführt werden?

    Grundsätzlich ja,   

    allerdings ist der Durchführungsweg bei der ODEG durch einen Tarifvertrag (TV) vorgegeben, derzeit mit der GDL. Bei der ODEG gilt für Tarifpersonale der Pensionsfond der DEVK. Wenn bereits in einen Pensionsfond der DEVK eingezahlt wurde, ist eine Übertragung und Weiterführung grundsätzlich möglich. 

    Wenn das nicht der Fall ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsträger. 

  • Gibt es ein Zeitwertkonto (ZWK) bei der ODEG?

    Ja,
    bei der ODEG gibt es ein Arbeitszeitkonto (AZK) und ein Mitarbeiterkonto (MA-Konto). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Anrechnung Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit

  • Wird meine Berufserfahrung von vorherigen Arbeitgebern anerkannt?

    Für nachweisbare Berufserfahrung definiert der Haustarifvertrag ODEG (HausTV ODEG) in Verbindung mit dem Konzern-Rahmentarifvertrag für das Zugpersonal (KoRa-ZugTV) die entsprechende Eingruppierung. Beide Verträge sind mit der GDL abgeschlossen.

  • Wie verhält es sich mit der Anrechnung der Betriebszugehörigkeit?

    Es erfolgt eine Anrechnung Ihrer Konzern-(Betriebs)zugehörigkeit für Ihre Jubiläumsleistungen, wenn Sie direkt (ohne Pause) aus dem Unternehmensverbund Netinera oder BeNEX zu uns wechseln.  

    Mit Ihrem Übergang zur ODEG beginnt ansonsten Ihre Betriebszugehörigkeit bei der ODEG grundsätzlich neu.  

  • Habe ich bei der ODEG eine Probezeit?

    Ja,  

    die Probezeit bei der ODEG beträgt sechs Monate. 

Arbeitsmittel und Unternehmensbekleidung

  • Gibt es bei der ODEG auch Unternehmensbekleidung (UBK) für das Fahrpersonal?

    Ja,   

    bei der ODEG gibt es Unternehmensbekleidung (UBK) für das Fahrpersonal. Sie wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Näheres regelt die Betriebsvereinbarung (BV) Unternehmensbekleidung (UBK) der ODEG.  

  • Gibt es Tablets und Telefone/Smartphones für das Fahrpersonal?

    An vielen Meldestellen bzw. in vielen Räumlichkeiten der ODEG (RdO) sind Stromanschlüsse vorhanden. Ebenso können die Geräte auf den Führerständen aller Fahrzeuge aufgeladen werden.

  • Wo kann ich meine Geräte aufladen?

    An vielen Meldestellen bzw. in vielen Räumlichkeiten der ODEG (RdO) sind Stromanschlüsse vorhanden. Ebenso können die Geräte auf den Führerständen aller Fahrzeuge aufgeladen werden. 

Arbeitszeitmodelle

  • Gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle?

    Ja, 

    grundsätzlich wird man gem. Stellenausschreibung in der Regel in Vollzeit eingestellt. Wie viel Stunden die Vollzeit beträgt, regelt die Referenzarbeitszeit. Diese liegt bei tarifvertraglichen Personalen derzeit bei 38h/ Woche. Die Referenzarbeitszeit sinkt bis 2028 auf 35h/ Woche.

     

    Es gibt zwei Wahlmodelle. 
    Das Wahlmodell für Zusatzurlaub und das Wahlmodell Arbeitszeit. 

     

    1. Wahlmodell Zusatzurlaub

    Sie arbeiten eine Stunde pro Woche mehr, OHNE Lohnausgleich, dafür erhalten Sie aber 6 Tage Zusatzurlaub/ Jahr.
    Eine Wahl treffen Sie zum Einstieg bei der ODEG. Eine Änderung kann dann nur jährlich erfolgen, also Zu- oder Abwahl weiterhin möglich.
    (Bsp. für das Jahr 2025: sie arbeiten in einer 37,5h/ Woche (Referenzarbeitszeit), wählen dann aber das U+ Modell mit 38,5h/ Woche betriebliche Arbeitszeit Ohne Lohnausgleich, aber dafür 6 Tage Zusatzurlaub).

     

    2. Ab 2025 haben Vollzeit – SCHICHTarbeitende ein weiteres Wahlmodell.
    Sie können ihre Arbeitszeit um eine weitere Stunde erhöhen oder wieder minimieren, mit entsprechendem Lohnausgleich.

     

    Die Wahl treffen Sie zunächst zum Einstieg bei der ODEG.
    Nach der Einstellung ist die nächste Wahl nur bis zum 31.12., 23.59h des Vorjahres möglich.


    Hinweis:  
    Nicht-Schichtarbeitende und/oder Teilzeit Personale haben nur die Wahl des Modells Zusatzurlaub.

  • Ist bei der ODEG auch eine Arbeit in Teilzeit möglich?

    Ja,

    wenn es die Stelle vorsieht /siehe Stellenausschreibung; dann geben Sie Ihre Vorstellungen gern direkt bei der Bewerbung mit an.
    Im laufenden Arbeitsverhältnis können sich die Lebensumstände ändern. Dann sind Teilzeitanträge nach den gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich möglich.

  • Gibt es ein Arbeitszeitkonto (AZK) bei der ODEG?

    Ja, 

    es gibt bei der ODEG zwei Konten.
    Zum einen das unterjährige Arbeitszeitkonto (AZK) was Plus- und Minusstunden reguliert. Des Weiteren ein sog. Mitarbeiterkonto (MA-Konto), welches nur nach Jahreswechsel mit den verbliebenen Positiv-Stunden des AZK befüllt werden kann.

    Das unterjährige Konto, sog. AZK beginnt jeweils zum 1. Januar eines Jahres mit null Stunden. Innerhalb eines Jahres werden sämtliche Mehr- oder Minderarbeitsstunden monatlich jeweils zum Monatsende auf dem AZK gebucht und verrechnet.  

    Jeweils zum 31. Dezember eines Jahres wird das positive Guthaben aus dem AZK auf das persönliche MA-Konto (bis max. 250 Stunden gemäß Tarifvertrag (TV) übertragen. 

    Stunden aus dem MA-Konto können in freie Tage umgewandelt oder ausbezahlt werden. Die Entscheidung darüber obliegt komplett Ihnen. Den Beantragungszeitraum regelt der Tarifvertrag.

  • Was passiert, wenn bei der ODEG Überstunden angesammelt werden?

    Die Ansammlung von Überstunden erfolgt über das AZK bzw. MA-Konto. Die Details regeln die entsprechend gültigen Tarifverträge (TV) bzw. Betriebsvereinbarungen (BV).

  • Können Überstunden und Resturlaub, die man noch bei seinem vorherigen Arbeitgeber hat, mitgenommen werden?

    Nein,

    sie müssen bis zum Wechsel abgegolten werden. Bitte lassen Sie sich eine Urlaubsbescheinigung ausstellen.

Fahrzeugtypen

  • Welche Fahrzeugtypen kommen bei der ODEG zum Einsatz?

    Unsere Fahrzeugflotte besteht aus sechs Fahrzeugtypen: Desiro HC, Lint 54, KISS, Desiro Classic, Regioshuttle RS1 sowie Desiro ML. Unter www.odeg.de/unternehmen/fahrzeugflotte können Sie mehr über die einzelnen Fahrzeugtypen erfahren.

Fehlzeitenregelung, z. B. für Urlaub und Krankheit

  • Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei der ODEG?

    Ihren Urlaubsanspruch regelt der Haustarifvertrag ODEG (HausTV ODEG) in Verbindung mit dem KoRa-ZugTV. Zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub erhalten Sie je nach Betriebszugehörigkeit weitere Zusatzurlaubstage.

    Folgende Grundregeln lt. Tarifvertrag:

     

    Betriebszugehörigkeit

    Urlaubstage

    bis zu 5 Jahren: 8 Tage
    über 5 bis zu 10 Jahren:9 Tage  
    über 10 Jahre: 10 Tage  

     

    Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, über ein Wahlmodell (s.o.) weitere sechs Urlaubstage pro Jahr, anstelle Lohnausgleich zu nehmen. Weitere Urlaubstage können über Nachtschichten erarbeitet werden.

  • Bis wann muss ich meinen Urlaub planen und einreichen?

    Bei der ODEG muss die Urlaubsplanung des Fahr- und Betriebspersonals bis zum September des Vorjahres, gem. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung abgeschlossen sein. Die Einreichung der Urlaubsplanung bildet einen wesentlichen Schwerpunkt für die Erstellung der Jahresschichtpläne. Mit Veröffentlichung der Jahresschichtplanung steht zum Ende des Vorjahres Ihrer Freizeitplanung im Folgejahr nichts im Weg.

    Die Details zur Urlaubsplanung regelt eine Betriebsvereinbarung (BV). 

  • Erhalte ich eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

    Ja,  

    Sie erhalten selbstverständlich bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit die Vergütung nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) bis zur Dauer von sechs Wochen.  

  • Gibt es bei der ODEG eine Betreuung bei traumatischen Ereignissen?

    Ja,   

    bei der ODEG werden seit Jahren entsprechende Maßnahmen umgesetzt und sind zusätzlich im Haustarifvertrag (HausTV ODEG) geregelt. Des Weiteren erfolgt nach traumatischen Ereignissen eine enge Betreuung durch die jeweiligen Vorgesetzten und unseren Betriebsärzten. 

Fortbildungen und Schulungen

  • Werden Triebfahrzeugführer/-innen bzw. Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr geschult (Baureihen, ODEG-internes Regelwerk, Tarifbesonderheiten, Deeskalationstraining etc.)?

    Ja,   

    selbstverständlich ist je nach Tätigkeitsfeld eine Einweisung oder Schulung vorgesehen. Bei der ODEG gibt es jährlich regelmäßigen Fortbildungsunterricht. 

  • Gibt es Schulungen und Prüfungen am Simulator?

    Ja.

Meldestellen und Pausenräume

  • Wie sind die Meldestellen ausgestattet?

    Die Meldestellen verfügen in der Regel über einen Pausenraum sowie Toiletten und bieten eine angenehme Atmosphäre, die Ihrer Erholung dienen soll. Wir versuchen bei den Meldestellen immer die Nähe zum Bahnhof zu gewährleisten.  

  • Wie verhält es sich mit Parkplätzen in der Nähe der Meldestellen?

    Uns ist bewusst, dass sich unsere Mitarbeiter/-innen Parkplätze in der Nähe der Meldestellen wünschen. Diesen Faktor versuchen wir selbstverständlich immer zu berücksichtigen, dies ist allerdings nicht immer umsetzbar. 

  • Wo finden die Pausen statt?

    Pausen finden auf dem stehenden Zug und/oder in Pausenräumen statt.

  • Wie lange sind die Pausen angesetzt?

    Pausen sind bei der ODEG immer mindestens 15 Minuten lang. Sie beginnen frühestens zwei Stunden nach Schichtbeginn und enden spätestens zwei Stunden vor Schichtende.

    Des Weiteren gelten die Regelungen des Arbeitszeitschutzgesetzes (ArbZG).

Schichtplanung

  • Gilt bei der ODEG auch die Schichtsymmetrie?

    Ja,  

    er ist spätestens zwei Wochen zum Monatsbeginn bekannt zu geben. Er präzisiert die Zeiten aus dem Jahresschichtplan.  

  • Gibt es einen Jahresschichtplan?

    Ja,   

    er ist für das Fahrpersonal bis spätestens zum 15. Dezember des Vorjahres bekannt zu geben und enthält alle Schichten zzgl. eines Schichtrahmens, den Urlaub und sämtliche tariflichen und sonstigen Ruhetage.  

  • Gibt es auch einen Monatsschichtplan?

    Ja,  

    er ist spätestens zwei Wochen zum Monatsbeginn bekannt zu geben. Er präzisiert die Zeiten aus dem Jahresschichtplan.  

  • Wie viel Fahranteil enthält eine Schicht?

    Der Fahranteil kann nicht genau definiert werden. Er ist stark abhängig von Schicht, Standort und Fahrplan.

  • Wie viele Ruhen und freie Wochenenden gibt es für das Fahrpersonal bei der ODEG?

    Ihre Ruhen ergeben sich aus der Schichtfolge, wobei maximal sechs Schichten am Stück erfolgen dürfen.  

    Die Ruhezeit beträgt mindestens 36 Stunden bzw. bei mehr als vier Schichten in Folge oder 40 Stunden bezahlter Arbeitszeit mindestens 48 Stunden. Ergänzend dazu gibt es mindestens zwölf freie Wochenenden mit einer Ruhezeit von mindestens 60 Stunden.  

    Die ODEG ist sich der Herausforderung des Schichtdienstes für die familiäre Planung und das private Leben bewusst. Daher versuchen wir, unseren Mitarbeiter/-innen – so weit wie möglich – jedes zweite Wochenende „frei“ zu geben, denn wir nehmen das Thema Work-Life-Balance sehr ernst.

  • Wo befindet sich die Leitstelle?

    Die Leitstelle der ODEG befindet sich in der Verwaltung der ODEG in der Möllendorffstraße 49 in 10367 Berlin.  

Sonstiges

  • Wie sind die Züge mit Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr (SiN) besetzt?

    Alle Züge werden mit mindestens einem/einer Servicemitarbeiter/-in (SiN) besetzt. Je nach Verkehrsvertrag oder saisonalen Ereignissen kann es auch zu Verstärkerleistungen kommen.

  • Gibt es einen Betriebsrat?

    Ja.

  • Was hat die ODEG anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen voraus?

    Die ODEG ist die größte private Eisenbahn im Osten Deutschlands. Wir verfolgen das Ziel, sicheren und qualitativ hochwertigen Schienenpersonennahverkehr zu realisieren. Die ODEG steht für ein starkes und innovatives Team aus Menschen, die Leidenschaft und Eisenbahn im Blut haben. Sie leben den Dienstleistungsgedanken und handeln wirtschaftlich. 

    Die ODEG ist außerdem für ihre familiäre Unternehmensstruktur bekannt. Wir kennen uns alle namentlich und jeder kann jeden bis hin zur Geschäftsführung ansprechen. Besonders hervorzuheben ist die gute Zusammenarbeit zwischen unserem Fahrpersonal und der Dienstregelung. Genauso wichtig ist uns auch das Thema Work-Life-Balance. Deswegen versuchen wir auch, unseren Mitarbeiter/-innen soweit wie möglich jedes zweite Wochenende „frei“ zu geben. 

    Bei der ODEG ist die allseits beliebte Formulierung von flachen Hierarchien nicht nur ein Lippenbekenntnis. Beispielsweise gibt es derzeit einmal im Monat einen Stammtisch mit der Geschäftsleitung, auf dem über aktuelle Themen informiert wird und Fragen beantwortet werden.

Vergütung und Zusatzzahlungen/-leistungen

  • Welche Vergütung habe ich bei einem Wechsel zur ODEG zu erwarten?

    Für die ODEG gilt ein Haustarifvertrag (HausTVODEG) in Verbindung mit dem Konzernrahmentarifvertrag Netinera (KoRa-ZugTV), dessen Regelungen ein nahezu identisches Tabellenentgelt und Zulagen an das Niveau des BuRa-ZugTV vorsehen.

  • Welche Zulagen sind zu erwarten?

    Sie erhalten Zulagen für:

    • Sonn- Nacht- und Feiertagsarbeit
    • Dunkle Nacht Zuschlag, zusätzliche Nachtzulage für Schichtanfang/-ende in der Nacht
    • Fahrentschädigung
    • Überstunden
    • Unternehmensbekleidung
    • Praxisausbildungen

    Die Höhe der Zulagen regeln die jeweils gültigen Tarifverträge (TV) und/oder Betriebsvereinbarungen (BV).

  • Gibt es Weihnachtsgeld?

    Ja,   
    gemäß Haustarifvertrag ODEG (HausTV ODEG), besteht seit Jahren ein tariflicher Anspruch auf eine jährliche Zuwendung.  Seit 2024 ist dies gem. KoRa ZugTV in Weihnachtsgeld umgewandelt worden. Diese beläuft sich auf 50 Prozent des jeweiligen Monatstabellenentgelts (brutto).

    Weiterhin ist die Zahlung am 30. November jedes Kalenderjahres fällig.  

  • Erhalte ich eine Ausbildungszulage/Zulage für Praxistrainings?

    Ja,  
    das regelt eine Betriebsvereinbarung (BV) der ODEG.  

  • Erhalte ich Reisekosten oder eine Verpflegungspauschale für Fahrtätigkeiten außerhalb meiner Meldestelle?

    In der Regel ja,  
    die Details regeln der Haustarifvertrag ODEG (HausTV ODEG) und die jeweils gültige Reisekostenrichtlinie der ODEG. 

    Bei Übernahme einer Schicht an einem anderen Standort erhalten Sie – je nach Entfernung – entweder einen pauschalen Geldbetrag je Schicht oder eine Anrechnung der Wegezeiten inkl. Kilometergeld bei Nutzung des eigenen Pkw von Ihrem Wohnort zu dem geänderten Einsatzort. Die Abrechnung bis 99 Kilometer Entfernung (einfache Strecke und ohne Übernachtung) erfolgt automatisch gemäß Tarifvertrag (TV) durch die ODEG. Sie selbst brauchen dafür nichts zu tun. 

  • Gibt es ein Jobticket bei der ODEG?

    Ja, 
    Mitarbeiter/-innen der ODEG können über die ODEG ein vergünstigtes Job- oder VBB-Firmenticket erwerben. An beiden Varianten beteiligt sich der Arbeitgeber. Nähere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Einstellung oder beim Bewerbungsgespräch.

  • Ich habe bereits ein Ticket bzw. was passiert ggf. mit meinem alten Ticket?

    Sofern bereits ein Abonnement für eine VBB-Umweltkarte oder ein Deutschland-Ticket existiert, informieren Sie sich bitte über die Rückgabe- bzw. Kündigungsmöglichkeiten direkt bei Ihrem Anbieter.

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