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Informationen zur Ausbildung zum Triebfahrzeugführer (m/w/d)

  • Was ist der Unterschied zwischen Lokführer/-innen und Triebfahrzeugführer/-innen bei der ODEG?

    Es gibt keinen Unterschied. Der Begriff Lokführer/-in ist ein allgemein in der Gesellschaft verbreiteter Begriff. Der Begriff Triebfahrzeugführer/-in ist der in der Bahnbranche übliche Fachbegriff.

  • Wie läuft die Ausbildung bei der ODEG ab und wie sind die Schulungszeiten geregelt?

    Einen detaillierten Ablaufplan mit den genauen Schulungszeiten erhalten Sie an Ihrem ersten Ausbildungstag. Damit Sie sich aber schon vorab ein Bild über die Ausbildung machen können, finden Sie einen Musterablaufplan hier.

  • Ich habe die Ausbildung schon bei einem anderen Bildungsträger begonnen, kann ich sie bei der ODEG fortführen?

    Grundsätzlich müssen alle Teilnehmer/-innen die Ausbildung komplett durchlaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Fortführung (Anerkennung von Modulen) jedoch möglich. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

    Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.

  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um Triebfahrzeugführer/-in zu werden?

    Um Triebfahrzeugführer/-in bei der ODEG zu werden, sollten Sie mind. 19 Jahre alt sein und sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Niveau B1, bessere Sprachkenntnisse von Vorteil) besitzen. Ebenso notwendig ist eine abgeschlossene Schulausbildung (mind. Sekundarstufe I) und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sollten ein sehr gutes technisches Verständnis, eine ausgeprägte Konzentrationsstärke, Verantwortungsbewusstsein und Stressresistenz mitbringen. Die Bereitschaft zum Schichtdienst – auch an Wochenenden und Feiertagen – ist ebenso Grundvoraussetzung, wie die Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses und des Auszugs aus dem Fahreignungsregister. Auch das Bestehen einer psychologischen und arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung ist gem. TfV erforderlich.

    Alle freien Stellen für eine Tätigkeit als Triebfahrzeugführer/-in finden Sie hier:
    Berufsbild Triebfahrzeugführer/-in

    Alle freien Stellen und weitere Informationen zur Ausbildung zum/zur Triebfahrzeugführer/-in finden Sie hier:
    Ausbildung zum/zur Triebfahrzeugführer/-in

  • Muss ich mit der Bewerbung schon alle Unterlagen einreichen?

    Nein, 

    für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung benötigen wir zunächst nur ein Anschreiben, Ihren vollständigen Lebenslauf, ein Schulzeugnis und/oder ein Abschlusszeugnis der Ausbildung. Es wäre von Vorteil, wenn Sie vorab z.B. mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung sprechen, ob Sie ggf. Anspruch auf eine Förderung für die Ausbildungsmaßnahme haben.  

    Des Weiteren benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister aus Flensburg. Diese können allerdings im späteren Bewerbungsverlauf nachgereicht werden.  

  • Bis wann muss ich mich für eine Ausbildung bewerben?

    Das Bewerbungsverfahren dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Je eher Sie sich bewerben, desto höher ist Ihre Chance auf einen der Plätze für unsere Ausbildung. Prinzipiell können Sie sich bewerben, solange die entsprechende Stelle ausgeschrieben ist. Wir empfehlen Ihnen allerdings, Ihre Bewerbung spätestens vier Wochen vor Kursstart einzureichen. Nur so ist es uns möglich, Sie im Auswahlverfahren für den gewünschten Kurs noch berücksichtigen zu können. 

  • Ich habe keine Chance auf einen Bildungsgutschein. Kann ich trotzdem an der Ausbildung teilnehmen?

    Ja,  

    wir vergeben Plätze für die Ausbildung sowohl mit als auch ohne einen Bildungsgutschein. Da die Plätze ohne Bildungsgutschein allerdings begrenzt sind, empfehlen wir Ihnen, sich vorab schon einmal nach der Möglichkeit der Finanzierung über einen Bildungsgutschein z.B. bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Bundeswehr zu erkundigen. Kontaktieren Sie uns hierzu auch gern, sodass wir Sie unterstützen können. 

  • Kann ich die Ausbildung auch selbst finanzieren?

    Nein,  

    eine Selbstfinanzierung ist leider nicht möglich. Die Ausbildung wird entweder durch einen Kostenträger wie z. B. die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder die Rentenversicherung gefördert oder über die ODEG finanziert, wenn Sie als Direktkandidat/-in eingestellt werden.  

  • Benötige ich einen Pkw-Führerschein?

    Unsere oberste Priorität ist der störungsfreie betriebliche Ablauf. Daher ist der Besitz eines Führerscheins wünschenswert. Es muss sichergestellt sein, dass Sie zu jeder Zeit, pünktlich zu Ihrem Dienstbeginn vor Ort sind. Dies kann vor allem zu Tagesrandlagen ein Problem sein, wenn Sie nicht über einen PKW verfügen, und Ihren Dienstantrittsort nicht über öffentliche Verkehrsmittel bzw. zu Fuß oder per Fahrrad erreichen können.

  • Habe ich auch trotz Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg oder Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis eine Chance an der Ausbildung teilzunehmen?

    Grundsätzlich sind ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und ein einwandfreier Fahreignungsregisterauszug in Flensburg Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung und für den späteren Einsatz als Triebfahrzeugführer/-in. Sollten Sie hier Einträge haben, ist es Grundbedingung für die Zusammenarbeit, dass Sie uns darüber in Kenntnis setzen, damit wir den Sachverhalt prüfen können.  

  • Ich bin gesundheitlich eingeschränkt. Kann ich die Ausbildung zum/zur Triebfahrzeugführer/-in trotzdem absolvieren?

    Über die Tauglichkeit entscheidet die Bahnärztin bzw. der Bahnarzt. Je nach Alter kann es dazu kommen, dass Sie häufiger zu regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchungen gehen müssen.

    Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie in Fällen wie Epilepsie, sehr schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sehr starkem Übergewicht (BMI über 40) oder Farbsehschwächen etc. keine Tauglichkeit erhalten werden.

  • Ich bin bereits 60 Jahre alt. Lohnt sich die Ausbildung überhaupt noch für mich?

    Ja,  

    auch im fortgeschrittenen Alter können Sie die Ausbildung bei der ODEG absolvieren. Sie können sogar bis ins hohe Rentenalter bei uns eingesetzt werden, vorausgesetzt, Sie sind und bleiben bahnärztlich tauglich und haben Spaß daran für die ODEG zu arbeiten. 

  • Welches Sprachniveau muss ich haben, um Triebfahrzeugführer/-in zu werden?

    Als Triebfahrzeugführer/-in benötigen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Dies ist die Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamtes und muss durch Zertifikat nachgewiesen werden. Da die Ausbildung jedoch sehr komplex ist und auch die Prüfungen auf Deutsch erfolgen, ist ein Sprachniveau von B2 und besser für die Absolvierung der Ausbildung sinnvoll. 

  • Muss ich meine Arbeit an unterschiedlichen Orten beginnen?

    Bei uns gilt grundsätzlich Schichtsymmetrie gemäß Tarifvertrag (TV), das heißt Ihr Dienst endet immer dort, wo Sie ihn begonnen haben. Dennoch kann es natürlich während Vertretungszeiten (z. B. Urlaub, Krankheit) temporär einmal zu anderen Einsatzorten kommen.

  • Was ist, wenn mein Wunscheinsatzort nicht zur Verfügung steht?

    Wir schauen gemeinsam, welcher Einsatzort für Sie umsetzbar ist, ggf. müssten Sie vorübergehend flexibel sein. 

  • Wie lang ist eine Schicht?

    Das ist je nach Region und Wochentag, Baustellensituation etc. sehr unterschiedlich.

    Gemäß Tarifvertrag (TV) ist die Mindestschichtlänge auf sechs Stunden festgelegt. Auch sollte eine Schicht nicht länger als elf Stunden dauern. 

  • Kann ich nach der Qualifizierung auch in Teilzeit arbeiten?

    Ja,  

    nach der Qualifizierung werden Sie i.d.R in Vollzeit eingestellt. Die sog. Referenzarbeitszeit regelt den Umfang der Vollzeit. Die Referenzarbeitszeit beträgt in 2025 37,5h/ Woche und sinkt bis 2028 auf 35h/ Woche. Unterhalb der jeweiligen Referenzarbeitszeit können Sie gem. den gesetzlichen Vorgaben auch in Teilzeit bei der ODEG arbeiten, solange es betrieblich umsetzbar ist.

    Hinweis: 
    Während der Ausbildung beläuft sich die Arbeitszeit trotz Absenken der Referenzarbeitszeit in den nächsten Jahren, auf eine 38h/ Woche.

    Allerdings gibt es bei uns keine „halben Schichten“. Sie fahren dann beispielsweise in einer Woche zwei Tage eine volle Schicht und in der nächsten Woche fünf Tage. Wir arbeiten mit einem Jahresschichtplan und einem Jahresruhetagsplan, sodass Sie ein Jahr im Voraus bereits wissen, wann Sie arbeiten müssen und wann Sie frei haben. 

  • Habe ich einen Anspruch auf Urlaub während der Ausbildung?

    Ja,

    Sie haben während der Ausbildung 22 Tage Urlaub. Diese sind allerdings schon im Ausbildungsplan vordefiniert.

  • Gibt es eine Jobgarantie nach bestandener Ausbildung?

    Grundsätzlich ist das Ziel der Ausbildung, neue Mitarbeiter/-innen für die ODEG zu gewinnen.

    Wenn Sie Ihre Prüfung erfolgreich bestehen, steht einer Übernahme bei der ODEG nichts im Wege. Des Weiteren müssen wir uns gemeinsam auf einen Einsatzort (Meldestelle) einigen.

  • Besteht die Möglichkeit einer Probefahrt bzw. sogenannten Schnupperfahrt?

    Nein,

    aus Sicherheits-/Haftungsgründen ist eine Schnupperfahrt im Führerstand leider nicht möglich.

  • Werde ich während der Ausbildung vergütet?

    Ja, wenn Sie einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben oder sonstige Förderungs- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, dann werden Sie von Kostenträgern, wie der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, der Berufsgenossenschaft, der Bundeswehr oder der Rentenversicherung finanziert.

    Pro Ausbildungsmaßnahme vergeben wir auch begrenzte Plätze für Bewerber/-innen ohne Finanzierungsanspruch eines Kostenträgers. Dann trägt die ODEG die Kosten für die Ausbildung und die monatlichen Lohnkosten. Hier schließen Sie dann einen Ausbildungsvertrag ab, der im Falle einer vorzeitigen Kündigung auch die Rückzahlung der Ausbildungskosten enthält.

  • Wie hoch ist das Einstiegsgehalt als Triebfahrzeugführer/-in bei der ODEG?

    Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung zum/zur Triebfahrzeugführer/-in erhalten Sie ein Einstiegsgehalt in Höhe von derzeit 3.547 Euro brutto zzgl. ca. 350 Euro Zuschläge pro Monat* für Fahrentschädigung und Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag (SFN). Mit zunehmender Berufserfahrung erhöht sich auch Ihr Grundlohn.

    *Stand Tarifvertrag ab 03/2024; Zuschläge abhängig von Anzahl und Art der Schichten sowie Einsatzort und Strecke.

  • Gibt es noch weitere Benefits wie bAV oder Sonderzahlungen?

    Ja,

    auch die betriebliche Altersvorsorge nimmt bei uns einen wichtigen Stellenwert ein. Nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit werden 3 Prozent (Stand 1. Juli 2022) Ihres Monatstabellenentgelts in die betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber eingezahlt. Der Zuschuss des Arbeitgebers beträgt 2 Prozent. Sie zahlen lediglich 1 Prozent.

    Außerdem zahlen wir Ihnen gemäß Tarifvertrag eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Grundvergütung bis zum 30. November eines Jahres. 

     

  • Finden die Theorie und die praktische Ausbildung an unterschiedlichen Orten statt?

    Ja,

    die Theorieeinheiten der Ausbildung finden immer an einem der vorher ausgewählten Standorte (Theorie ca. sechs Monate) statt. Die Praxiseinheiten werden an unterschiedlichen Standorten im Liniennetz der ODEG durchgeführt. Wenn möglich, achten wir auf einen wohnortnahen Einsatz. 

    In Summe dauert die Ausbildung zwölf Monate und umfasst zwei zu schulenden Fahrzeugbaureihen.

    Alle Ausbildungsorte und aktuell freien Stellen finden Sie hier

  • Finden mehrere Ausbildungskurse pro Jahr statt?

    Alle derzeit geplanten Ausbildungstermine finden Sie hier.

  • Welche Karrieremöglichkeiten habe ich nach der Ausbildung?

    Bei der ODEG gibt es vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Unsere Best-Practice-Beispiele zeigen Ihnen, welche Wege Sie unter anderem bei der ODEG einschlagen können.

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Informationen zu den Qualifizierungsmöglichkeiten bei der ODEG

Als Triebfahrzeugführer/-in erwartet Sie ein krisensicherer, abwechslungsreicher Job in einer zukunftssicheren Branche. Steigen Sie ein und überzeugen Sie sich selbst!

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