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Wechsel zum Deutschlandticket

Wechsel zum Deutschland-Ticket

Als Abonnent/-in der ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH können Sie hier den Wechsel zum Deutschland-Ticket beantragen. Es gilt deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und ist nicht übertragbar. Der Preis beträgt 49,00 EUR pro Monat.

Bitte geben Sie zur Identifikation folgende Daten ein

Bitte geben Sie den Namen des im Vertrag hinterlegten Nutzers an

Ich bin damit einverstanden, dass die ODEG die vertragliche Umstellung meines bisherigen Taifproduktes auf das Deutschland - Ticket vornimmt und das SEPA-Mandat entsprechend anpasst. Gleichzeitig ermächtige ich die ODEG, monatlich wiederkehrende Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift im Voraus einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der ODEG auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Chipkarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Fahrpreises Eigentum der ODEG - Ostdeutschen Eisenbahn GmbH. Änderungen besstehender Verträge sind nur durch den Vertragsnehmer möglich.

Die Beförderungsbedingungen/Tarifbestimmungen des VBB und der Deutschlandticket GmbHerkenne ich an.

Bitte beachten Sie:
 

Mit Ihrem Änderungsantrag geben Sie ein verbindliches Angebot zum Wechsel Ihres Abonnementvertrages in das Deutschland-Ticket mit einer deutschlandweiten Gültigkeit und einem monatlichen Preis in Höhe von 49,00 € ab (§ 145 BGB). Der Abonnementvertrag kommt durch Annahme Ihres Vertragsangebotes durch die ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH zustande. Weitere Einzelheiten zum Vertrag und Ticket, insbesondere zu den Beförderungsbedingungen, veröffentlichen wir unter odeg.de sobald diese durch Gesetz oder Tarifgenehmigung festgelegt sind. Die ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH behält sich die Nichtannahme des Angebots sowie den Rücktritt vom Vertrag vor, insbesondere für den Fall, dass die noch nicht vorliegende Regelung durch Gesetz oder Tarifgenehmigung von der Bestellung wesentlich abweicht.
 


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